Anmeldungen zählen derzeit für das Betreuungsjahr 2024/25! Das Kind muss bei Spatzennestbeginn mindestens 2 Jahre alt sein.

    Angaben zum Kind

    Angaben zur Mutter/Weibliche Erziehungsberechtigte

    Angaben zum Vater/Männlicher Erziehungsberechtigter

    Gewünschte Betreuungszeiten

    Folgende Betreuungszeiten werden im Rahmen der Öffnungszeiten der Spatzennester der IG Eltern e.V. gewünscht:

    Montag, Dienstag & jeden 2. Mittwoch (8.30 - 11.30 Uhr)Donnerstag, Freitag & jeden 2. Mittwoch (8.30 - 11.30 Uhr)egal

    Besondere Förderung und Betreuung

    Das Kind bedarf aufgrund einer bestehenden körperlichen/seelischen Behinderung einer besonderen Förderung im Spatzennest der IG Eltern e.V.
    JaNein

    Ein fachärztliches Gutachten hierzu liegt vor
    JaNein

    Ein Bescheid über Leistungen der Eingliederungshilfe
    JaNein

    Weitere, freiwillige Angaben zur Betreuung

    Aus folgenden Gründen ist es besonders wichtig, dass unser/mein Kind aufgenommen wird

    Das Spatzennest bittet um diese Angaben, um die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze anhand bestimmter Kriterien vergeben zu können und die entsprechende Personalplanung vorzunehmen. Alle Angaben sind freiwillig und werden umgehend gelöscht, wenn kein Bildungs- und Betreuungsvertrag zustande kommt.

    Ich/Wir willigen ein, dass die angegebenen Daten in Datenverarbeitungsanlagen gespeichert und verarbeitet werden.
    Die Vorschriften des Datenschutzes werden hierbei beachtet. Ich/Wir willigen ein ein, dass das Spatzennest zu Planungszwecken der Kommune des Wohnsitzes des Kindes folgende Daten übermittelt: Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kindes, Zu- oder Absage eines Betreuungsplatzes.
    Ein Anspruch auf Aufnahme des Kindes in ein Spatzennest entsteht erst mit Abschluss des Bildungs- und Betreuungsvertrages
    zwischen den Eltern, Personensorgeberechtigte(n) und der IG Eltern e.V. .
    Es wird darauf hingewiesen, dass es zum gesetzlichen Schutzauftrag des Trägers der Spatzennest der IG Eltern e.V. bzw. des betreuenden Fachpersonals zählt, sich bereits zu Beginn des Besuchs der Einrichtung Kenntnis über den Entwicklungsstand des Kindes zu verschaffen und darauf hinzuwirken, dass das Kind die notwendige Früherkennungsuntersuchung wahrnimmt. Dies ist Voraussetzung für eine individuelle Förderung des Kindes. Aus diesem Grund ist der Träger bzw. das beauftragte Fachpersonal verpflichtet, sich bei Aufnahme die Teilnahme des Kindes an
    der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung von den Eltern oder Personensorgeberechtigten nachweisen zu lassen.

    Ich bin bereits Mitglied bei der IG Eltern e.V.
    JaNeinIch war früher bereits einmal Mitglied

    Mein Kind besucht bereits folgende Spielgruppe: